Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zur digitalen Vignette in Österreich. Können Sie Ihre Frage nicht finden? Kontaktieren Sie uns. Zur Auswahlmatrix | Zur Leistungsübersicht
Die digitale Vignette ist seit 2018 die offizielle Mautlösung für österreichische Autobahnen. Sie ist elektronisch mit dem Kennzeichen Ihres Fahrzeugs verknüpft und muss nicht physisch am Fahrzeug angebracht werden. Die Kontrolle erfolgt automatisch durch Kennzeichenerfassung. Die frühere Klebevignette wurde abgeschafft.
Die Jahresvignette gilt vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des übernächsten Jahres – also insgesamt 14 Monate. Eine Jahresvignette 2025 gilt beispielsweise vom 1. Dezember 2024 bis 31. Januar 2026.
Nein. Die digitale Vignette ist fest an das Kennzeichen des Fahrzeugs gebunden und kann nicht auf ein anderes Fahrzeug übertragen werden. Bei einem Fahrzeugwechsel oder Kennzeichenwechsel benötigen Sie eine neue Vignette.
Die Vignette können Sie kaufen bei: ASFINAG-Website (shop.asfinag.at), ASFINAG-App, Tankstellen (Shell, OMV, BP, Avanti u.a.), Tabak-Trafiken (über 4.000 Standorte), Automobilclubs (ÖAMTC, ARBÖ), Grenzübergängen und ausgewählten Verkaufsstellen in Nachbarländern.
Die Kontrolle erfolgt automatisch durch stationäre Kennzeichenerfassungsanlagen an Mautstellen sowie durch mobile Kontrolleinheiten der ASFINAG. Das Kennzeichen wird mit der Datenbank der gültigen Vignetten abgeglichen. Eine visuelle Kontrolle durch Beamte ist ebenfalls möglich.
Ohne gültige Vignette auf mautpflichtigen Straßen zu fahren ist eine Verwaltungsübertretung. Es wird eine Ersatzmaut von 120 € (bei Zahlung vor Ort) oder bis zu 240 € (bei späterer Zahlung) fällig. Zusätzlich kann eine Verwaltungsstrafe von bis zu 3.000 € verhängt werden.
Die Ersatzmaut ist eine Pauschalgebühr, die bei Fahrt ohne gültige Vignette erhoben wird. Sie beträgt 120 € bei sofortiger Zahlung vor Ort oder 240 € bei Zahlung per Zahlschein innerhalb von 4 Wochen. Weitere Details finden Sie in unseren Richtlinien.
Ja, beim Online-Kauf und per App können Sie ein Startdatum bis zu 18 Tage im Voraus wählen. Das Startdatum ist der erste Tag der Gültigkeit. An Verkaufsstellen (Tankstelle, Trafik) beginnt die Gültigkeit in der Regel sofort oder am nächsten Tag.
Eine Rückgabe oder Stornierung ist grundsätzlich nicht möglich, sobald die Vignette aktiviert wurde. Bei Online-Kauf mit zukünftigem Startdatum kann eine Stornierung innerhalb kurzer Zeit möglich sein – kontaktieren Sie dazu direkt die ASFINAG. Wir als Informationsportal können keine Stornierungen vornehmen.
Sie können die Gültigkeit Ihrer Vignette auf der ASFINAG-Website unter dem Punkt „Vignettenabfrage" prüfen. Geben Sie dazu das Kennzeichen und das Zulassungsland ein. Die Abfrage ist kostenlos und zeigt Ihnen die aktuelle Gültigkeitsdauer.
Ja. Die Vignettenpflicht gilt für alle Fahrzeuge auf österreichischen Autobahnen, unabhängig vom Zulassungsland. Auch Fahrzeuge mit deutschen, schweizer oder anderen ausländischen Kennzeichen müssen eine gültige österreichische Vignette haben.
Ja, die Vignette ist an das Kennzeichen gebunden, nicht an den Fahrer. Wenn Sie ein Mietfahrzeug nutzen, prüfen Sie beim Mietanbieter, ob bereits eine gültige Vignette vorhanden ist. Viele österreichische Mietwagenunternehmen statten ihre Fahrzeuge mit Jahresvignetten aus.